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Kantonale
Verfassung
Am 27. Februar 2005 wurde mit
grosser Mehrheit die neue Verfassung des Kantons Zürichs
angenommen. Diese verpflichtet den Kanton und die Gemeinden zu
einer haushälterischen Nutzung des Bodens und zur Erhaltung des
Lebensraumes.
Die im Kanton wohnhaften Menschen
und die Umwelt sollen vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen
geschützt werden.
Nachhaltige Technologien können
gefördert werden.
Der Kanton hat für günstige
Rahmenbedingungen, für eine ausreichende, umweltschonende,
wirtschaftliche und sichere Energieversorgung zu sorgen.
Dabei schafft er Anreize für die
Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien und für den
rationellen Energieverbrauch.
Diese Ziele können nur erreicht
werden, wenn zusätzlich zu den politischen Instanzen
verantwortungsbewusste Menschen, Organisationen und Firmen
mithelfen, geeignete Massnahmen durchzuführen.
Dies ist der eigentliche Grund,
warum ein spezieller Verein, welcher politisch breit abgestützt
ist, gegründet wurde. Im Zentrum steht die Förderung der
Energieeffizienz und der gesteigerte Einsatz einheimischer,
erneuerbarer Energien.
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