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Informationen |
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Hinweise für private
Hauseigentümer |
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[1]
Renovation
[2]
Wie
gehe ich vor
[3]
Brauche ich eine
Bewilligung?
[4]
Subventionen,
Fördergelder
[5]
Was muss ich steuerlich
beachten?
[6]
Mietrecht: Kann ich Investitionen in energetische
Sanierungen den
Mietern weiter verrechnen
[7]
Energiesparen
ohne Komforteinbusse
[8]
Weitere
nützliche Hinweise
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Renovation |
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Sie möchten wissen, ob es sich
lohnt, in eine bessere Energieeffizienz und in erneuerbare
Energien zu investieren oder Sie sind bereits davon überzeugt,
möchten sich aber zunächst näher informieren. Hier einige Tipps.
Sie möchten Ihr Haus energetisch
verbessern. Ihre Fragen lauten:
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Wie gehe ich vor? |
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Brauche ich eine Bewilligung? |
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Was muss ich steuerlich beachten? |
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Was gilt im Mietrecht? |
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Wird meine
Investition allenfalls subventioniert? Welches
Vorgehen ist dann zu wählen, an wen kann ich mich richten? |
Subventionen können nur dann
ausgerichtet werden, wenn die Gesuche vor Inangriffnahme eines
Projektes, also vor der Ausführung, eingereicht und bewilligt
worden sind. Gebäudeerneuerungen nach dem Standard von Minergie
werden sowohl vom Kanton als auch von der Stiftung „Klimarappen“
unterstützt. Allerdings sind die Hürden bei der Stiftung
„Klimarappen“ recht hoch. So müssen die Investitionen mindestens
CHF 40 000.- betragen und die Vergütung durch die Stiftung
beträgt lediglich rund 10 % der Mehrinvestitionen gegenüber
einer „normalen“ Erneuerung.
Aktuell ab 1. 12. 2007
www.gebäudeprogramm.ch
Die Stiftung erhöht die Fördersätze per 1. Dezember 2007. Damit
lohnt es sich noch mehr, eine bessere Dämmung oder bessere
Fenster zu wählen und damit die optimierte Förderstufe zu
erreichen N. B. bis 25% der Inv.
Die Investitionssumme beträgt neu mindestens 20'000.- sFr (inkl.
MWSt, jedoch ohne allfällige Kosten für Anbauten und
Erweiterungen)
Fördergegenstände
Neu können auch Vervollständigung von energetischen Massnahmen
oder Massnahmen die mindestens 65% der thermischen Gebäudehülle
betreffen, eingereicht werden. -
Förderbedingungen
Projektbegleiter mit einer beruflichen Qualifikation und nach
dem Besuch eines Kurses, können neu bei erfolgreichen Gesuchen
Ihren Aufwand bei der Stiftung mit 500.- bis 750.- verrechnen.
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Wie
gehe ich vor: |
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Bestimmt lohnt es sich, einen
ausgewiesenen Fachmann beizuziehen. Es gibt ausgebildete
Energiefachleute. Verlangen Sie vor Auftragsvergabe
Referenzen, den Ausbildungsstand
der für Ihr Bauvorhaben zuständigen Fachperson, ebenso die
allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen inkl. den
Garantieleistungen.
Eine energetische Sanierung lohnt
sich, muss aber wohl überlegt, entsprechend geplant und
anschliessend professionell ausgeführt werden. Die Endabnahme
der Sanierungsarbeiten ist ebenfalls sehr wichtig und die
Prüfung, ob die versprochenen und zugesicherten Eigenschaften,
z. B. der Energieverbrauch, eingehalten worden sind.
Garantieunterlagen, Betriebsanleitungen usw. müssen Ihnen am
Schluss der Sanierung ausgehängt
und durch die zuständigen Personen, resp. Firmen, unterzeichnet
werden.
Grundsätzlich muss von einem Haus
vorgängig einer Sanierung eine Energiebilanz erstellt
werden. Es gibt eine Reihe technischer Unterlagen, welche
aufzeigen, welcher Energieverbrauch in verschiedenen
Gebäudetypen optimal ist. Es gibt dazu Standards, so Minergie
und Minergie-P und neu auch
Minergie-Eco.
Eine umfassende Sanierung
schliesst die gesamte Gebäudehülle einschliesslich Dach, Fenster
und den Keller ein. Anschliessend muss berechnet werden,
welcher Energiebedarf entstehen wird und wie er am besten
gedeckt wird. Je nach Gebäude, Alter, Standort, Benutzung usw.
können verschiedene Lösungen in Frage kommen, auch Kombinationen
erprobter Techniken.
(Wärmepumpen, Solarthermie
(Warmwasser, Heizung), Photovoltaik (Stromherstellung),
Holzschnitzelheizung und in Ausnahmefällen auch der Einsatz
modernster Brennwerttechnik.)
Für all diese Gebiete gibt es
informative Unterlagen und technische Hinweise im Internet:
über die Suchmaschine
www.google.ch finden sich unter
den entsprechenden Stichworten weitere Hinweise.
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Brauche ich eine
Bewilligung? |
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Der Kanton
Zürich kennt eine Reihe von Bauvorschriften und speziell solche,
welche im Energiebereich gelten und energetische Sanierungen
beinhalten.
Die
entsprechenden Vorschriften für Neubauten finden sich im
kantonalen Energiegesetz von 1995. Eine Bestimmung lautet, dass
bei Neubauten höchstens 80 % des Energiebedarfs für Heizung und
Warmwasser aus nichterneuerbaren, d. h. fossilen, Quellen
stammen darf. 20 % müssen entweder durch erneuerbare Energie
abgedeckt oder durch dickere Wärmedämmung eingespart werden,
damit insgesamt der zulässige maximale Energieverbrauch für
Heizung und Warmwasser erreicht wird.
(Rund 9 Liter Heizöl pro Jahr und Quadratmeter Wohnfläche)
Bei
Gesamterneuerungen von Gebäuden ist zwar der Nachweis betr.
Energieeffizienz gleich wie bei Neubauten, wobei die
Anforderungen um 40 % geringer ausfallen.
Die
kantonalen Vorgaben sind als recht gering zu bezeichnen (1995!),
wenn man bedenkt, welche Energieeinsparungen man mit den im
Markt erfolgreichen zuvor erwähnten Standards (so Minergie-P)
ohne Weiteres erreichen kann.
Den besten
Überblick erhalten Sie, wenn Sie die Webseite der Baudirektion,
dann Abteilung Energie, des Kantons Zürichs anklicken.
Die
Bewilligungen laufen über die Gemeinden. In den allermeisten
Fällen sind diese auch abschliessend zuständig. Falls zusätzlich
zur kommunalen Bewilligung auch eine kantonale Bewilligung
notwendig ist, z. B. bei grossen Holzheizungen, läuft die
Koordination über die Gemeinde.
Merke: Für
den Bürger ist immer die Gemeinde Ansprechpartner.
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Subventionen,
Fördergelder |
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Je nach
Bauvorhaben und gewünschtem Standard können die
Anfangsinvestitionen bei Berücksichtigung der besten
energieeffizientesten Standards um rund 3 bis 7 Prozent höher
liegen als bei sog. konventionellen Bauten. Die Rechnung ist
dabei unvollständig, gilt es doch, die künftigen laufenden
Kosten ebenfalls einzubeziehen. Je nach Erdölpreis machen sich
die zusätzlichen Investitionen sehr schnell bezahlbar. Zudem
läuft man kein Risiko bezüglich der Abhängigkeit von den
Schwankungen der Erdöl- und Gaspreise.
Die Frage
stellt sich trotzdem, ob man für besondere energetische
Massnahmen Subventionen, d. h. Fördergelder erhalten kann.
Eine
generelle Antwort ist nicht möglich, da es im Kanton Zürich
Gemeinden gibt, welche Subventionen- im Vordergrund stehen
Solaranlagen- ausrichten, während dies bei anderen nicht der
Fall ist. Eine rechtzeitige Nachfrage bei der Gemeinde ist daher
sinnvoll.
Zudem gilt
der Grundsatz, dass Subventionen nur dann ausgerichtet werden,
wenn die Gesuche vor Inangriffnahme eines Projektes, also vor
der Ausführung, eingereicht und bewilligt worden sind.
Gebäudeerneuerungen nach dem Standard von Minergie werden sowohl
vom Kanton als auch von der Stiftung „Klimarappen“ unterstützt.
Allerdings sind die Hürden bei der Stiftung „Klimarappen“ recht
hoch. So müssen die Investitionen mindestens CHF 40 000.-
betragen und die Vergütung durch die Stiftung beträgt lediglich
rund 10 % der Mehrinvestitionen gegenüber einer „normalen“
Erneuerung.
Allgemeine
und umfassende Informationen über das Wohnbauwesen der Schweiz
findet man auch unter:
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Was muss ich
steuerlich
beachten? |
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Eine gute
Botschaft . Das Merkblatt des Kantonalen Steueramtes Zürich über
die steuerliche Behandlung von Investitionen, die dem
Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, bei Liegenschaften
des Privatvermögens (vom 30. Mai 2005) regelt die steuerliche
Seite.
Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz
dienen, sind dem laufenden Unterhalt und dem Ersatz von Anlagen
und Einrichtungen bezüglich der Abzugsfähigkeit gleich gestellt.
Bei neu erworbenen Liegenschaften gelten Sonderbestimmungen,
welche Sie dem erwähnten Merkblatt entnehmen wollen.
Einige
Beispiele von Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und
zur Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere bei
haustechnischen Anlagen, welche abzugsfähig sind:
Wärmedämmungen, energetisch bessere Fenster, Fugendichtungen,
Ersatz von Rollläden und Jalousieläden, unbeheizte Windfänge,
Ersatz des Wärmeerzeugers, ausgenommen davon durch ortsfeste
Widerstandsheizungen, Anschluss an eine Fernwärmeversorgung,
Wärmepumpen, Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien,
spezielle Messeinrichtungen und Regelungen, so auch bezüglich
der verbrauchsabhängigen Heiz- und Wasserkostenabrechnung.
Bei
Investitionen, welche subventioniert worden sind, gelten
Spezialbestimmungen, bitte vorher genau erkundigen.
Verschärfte Praxis im Kanton Zürich betr. Zulassung von
baulichen Investitionen als Unterhaltskosten
Die Unterscheidung zwischen "werterhaltend" und "wertvermehrend"
unterliegt einem recht grossen Ermessen der Steuerbehörde.
Wer bei den Steuern bauliche Unterhaltskosten zum Abzug bringen
will, ist gut beraten, zuvor sich entsprechend zu erkunden, so
u. U. auch bei einem ausgewiesenen Steuerberater.
Wichtig ist, dass der Zustand einer Liegenschaft/Wohnung vor den
baulichen Eingriffen genau erfasst und dokumentiert wird, z. B.
durch Fotos.
Geringe Chancen, grössere Abzüge geltend machen zu können,
liegen dann vor, wenn eine Liegenschaft noch neu ist oder ein
Vormieter/Stockwerkeigentümer die Wohnung nur während wenigen
Monaten benutzte. Die Behörden nehmen in solchen Fällen an, dass
die Abnutzung gering war.
Wichtig ist, wie das statistische "Lebensalter" von
Einrichtungen angesehen wird. Beispiel: Ein Kochherd gilt als
ersatzwürdig nach 15 Jahren.
Sobald Veränderungen vorgenommen werden, welche eher einem
Komfortbedürfnis entspringen, sind die Chancen der
Abzugsfähigkeit gering.
(Einbau einer Sauna, spezielle Umgebungsgestaltung eines Gartens
mit Statuen usw.)
Solche Investitionen werden als "Lebenshaltungskosten"
eingestuft und nicht zum Abzug bei den Steuern zugelassen.
Heikel sind Veränderungen der inneren Raumaufteilung, Versetzen
von Wänden, Verlegung von Leitungen.
Man muss in solchen Fällen "beweisen", dass ein bestimmter
Eingriff einen höheren Mietertrag erwarten lasse.
Folgerung: vor Beginn von Investitionen sich genau erkundigen
und alles fein säuberlich dokumentieren.
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Mietrecht: Kann ich Investitionen in energetische
Sanierungen
den Mietern weiter verrechnen |
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Gemäss
gängiger Gerichtspraxis können energiesparende Investitionen zur
Hälfte auf den Mietzins überwälzt werden, und zwar zu den
Konditionen der wertvermehrenden Investition. Grundsätzlich
wären zusätzlich eingebaute Energiesparteile vollumfänglich
überwälzbar. Da sie aber meistens im Zusammenhang mit
Unterhaltsarbeiten gemacht werden, geht die Praxis davon aus,
dass ca. 50 % ohnehin Unterhalt wären und ca. 50 %
wertvermehrend.
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Änderungen bei der Kostenüberwälzung verlangt
Eine am 11.
Juni 2007 verabschiedete Motion des Bundesparlamentes mit dem
Titel:“Verbesserte Überwälzung energetisch wirksamer Massnahmen
im Gebäudebereich“ beauftragt den Bundesrat, die Verordnung über
Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen so zu ergänzen,
dass energetische Verbesserungen explizit als Mehrleistungen
gelten, deren Kosten auf die Mieten überwälzt werden können.
Die Motion
enthält klare Vorstellungen, was man unter solchen Massnahmen
verstehen sollte.
Beispiele:
Verminderung der Energieverluste durch die Gebäudehülle,
rationellere Energienutzung, Verminderung der Emissionen bei
haustechnischen Anlagen, Einsatz erneuerbarer Energien, Ersatz
von Haushaltgeräten mit grossem Energieverbrauch.
Wann und in
welchem Umfange der Bundesrat die in der Motion verlangten
Änderungen einführen wird, ist noch nicht bestimmt.
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Energiesparen
ohne Komforteinbusse |
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Der
Erdölpreis steigt und steigt. Unsere Energierechnung wird
immer happiger.
Kann man etwas dagegen tun?
Ja: Vernünftiger Umgang mit der Energie hilft sparen, ohne
dass wir dadurch an Komfort einbüssen.
Hier
einige Beispiele:
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Energiesparlampen verwenden, sich entsprechend beim
Elektrizitätswerk erkundigen
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à
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Duschbrausen vom Kalk reinigen, neue Technologien
einsetzen mit Sparbrause, Durchgangsregulierung usw.
Armaturen reinigen und wenn immer möglich durch
neuste Technologie ersetzen. Bitte beim
Sanitärinstallateur nachfragen
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à
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Warmwasser nur dann fliessen lassen, wenn man es
benötigt, kein "Leerlauf" mit Wasser, z. B. beim
Rasieren usw.
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à
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Thermostatventile einsetzen, damit die Temparatur
konstant gehalten werden kann
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à
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Raumtemparatur vernünftig einstellen: Schlafzimmer
18 Grad, Wohnzimmer usw. höchstens 23 Grad, ein
Pullover hilft besser
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à
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Querlüften, kurz und zügig. Kippfenster nicht
während des Tages schräg stellen und so die Wärme
verpuffen
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à
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Lange Vorhänge, Möbel usw. vor den Heizkörpern
entfernen, halten die Zirkulation der Wärme ab
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à
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Bei längerer Abwesenheit zuvor Temparatur reduzieren
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Fenster abdichten
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Standby-Funktionen abstellen
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à
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Nur Elektrogeräte mit Energie-Etikette kaufen, nur
A-Geräte berücksichtigen
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Diese Hinweise beziehen sich auf die Möglichkeiten in den
eigenen vier Wänden. Bauseits kann selbstverständlich viel
beigetragen werden, dass wir mit der knappen Energie
sorgfältig umgehen. Gebäudeisolierung, dichte Fenster,
Umstellung auf erneuerbare Energien.
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Weitere
nützliche Hinweise |
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Interessenwahrnehmung der Hauseigentümer/-innen:
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