ZÜRICH ERNEUERBAR


Verein für Energieeffizienz

und erneuerbare Energien

 
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INFORMATIONEN    

 Das Wichtigste in Kürze

 

 

 

 

Wir geben Ihnen einen roten Faden unter Angabe von Zusatzinformationen.

Stellen Sie uns Fragen, wir antworten.
 
Merkblat: Energiepolitische
Handlungsimpulse
für Gemeinden
 

 

 

 

 

 Informationen

 

 

 

 

   Hinweise für private Hauseigentümer  
 
 
 [1] Renovation
 [2] Wie gehe ich vor
 [3] Brauche ich eine Bewilligung?
 [4] Subventionen, Fördergelder
 [5] Was muss ich steuerlich beachten?
 [6] Mietrecht: Kann ich Investitionen in energetische Sanierungen den
      Mietern weiter verrechnen
 [7] Energiesparen ohne Komforteinbusse
 [8] Weitere nützliche Hinweise
 
 
   Renovation  
 
Sie möchten wissen, ob es sich lohnt, in eine bessere Energieeffizienz und in erneuerbare Energien zu investieren oder Sie sind bereits davon überzeugt, möchten sich aber zunächst näher informieren. Hier einige Tipps.

 

Sie möchten Ihr Haus energetisch verbessern. Ihre Fragen lauten:
 

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Wie gehe ich vor?

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Brauche ich eine Bewilligung?

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Was muss ich steuerlich beachten?

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Was gilt im Mietrecht?

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Wird meine Investition allenfalls subventioniert? Welches Vorgehen ist dann zu wählen, an wen kann ich mich richten?

    

Subventionen können nur dann ausgerichtet werden, wenn die Gesuche vor Inangriffnahme eines Projektes, also vor der Ausführung, eingereicht und bewilligt worden sind. Gebäudeerneuerungen nach dem Standard von Minergie werden sowohl vom Kanton als auch von der Stiftung „Klimarappen“ unterstützt. Allerdings sind die Hürden bei der Stiftung „Klimarappen“ recht hoch. So müssen die Investitionen mindestens CHF 40 000.- betragen und die Vergütung durch die Stiftung beträgt lediglich rund 10 % der Mehrinvestitionen gegenüber einer „normalen“ Erneuerung.

Aktuell ab 1. 12. 2007 www.gebäudeprogramm.ch
Die Stiftung erhöht die Fördersätze per 1. Dezember 2007. Damit lohnt es sich noch mehr, eine bessere Dämmung oder bessere Fenster zu wählen und damit die optimierte Förderstufe zu erreichen N. B. bis 25% der Inv.
Die Investitionssumme beträgt neu mindestens 20'000.- sFr (inkl. MWSt, jedoch ohne allfällige Kosten für Anbauten und Erweiterungen)

Fördergegenstände
Neu können auch Vervollständigung von energetischen Massnahmen oder Massnahmen die mindestens 65% der thermischen Gebäudehülle betreffen, eingereicht werden. -

Förderbedingungen
Projektbegleiter mit einer beruflichen Qualifikation und nach dem Besuch eines Kurses, können neu bei erfolgreichen Gesuchen Ihren Aufwand bei der Stiftung mit 500.- bis 750.- verrechnen.

 

 
   Wie gehe ich vor:  
   

Bestimmt lohnt es sich, einen ausgewiesenen Fachmann beizuziehen. Es gibt ausgebildete Energiefachleute. Verlangen Sie vor Auftragsvergabe Referenzen, den Ausbildungsstand der für Ihr Bauvorhaben zuständigen Fachperson, ebenso die allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen inkl. den Garantieleistungen.

 

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www.forumenergie.ch

 

 

Eine energetische Sanierung lohnt sich, muss aber wohl überlegt, entsprechend geplant und anschliessend professionell ausgeführt werden. Die Endabnahme der Sanierungsarbeiten ist ebenfalls sehr wichtig und die Prüfung, ob die versprochenen und zugesicherten Eigenschaften, z. B. der Energieverbrauch, eingehalten worden sind. Garantieunterlagen, Betriebsanleitungen usw. müssen Ihnen am Schluss der Sanierung ausgehängt und durch die zuständigen Personen, resp. Firmen, unterzeichnet werden.

 

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Siehe Abnahmeprotokoll suissetec

 

Grundsätzlich muss von einem Haus vorgängig einer Sanierung eine Energiebilanz erstellt werden. Es gibt eine Reihe technischer Unterlagen, welche aufzeigen, welcher Energieverbrauch in verschiedenen Gebäudetypen optimal ist. Es gibt dazu Standards, so Minergie und Minergie-P und neu auch Minergie-Eco.

 

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Mehr dazu unter:  www.minergie.ch

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und www.eco-bau.ch

 


Eine umfassende Sanierung schliesst die gesamte Gebäudehülle einschliesslich Dach, Fenster  und den Keller ein. Anschliessend muss berechnet werden, welcher Energiebedarf entstehen wird und wie er am besten gedeckt wird. Je nach Gebäude, Alter, Standort, Benutzung usw. können verschiedene Lösungen in Frage kommen, auch Kombinationen erprobter Techniken.

(Wärmepumpen, Solarthermie (Warmwasser, Heizung), Photovoltaik (Stromherstellung), Holzschnitzelheizung und in Ausnahmefällen auch der Einsatz modernster Brennwerttechnik.)

 

Für all diese Gebiete gibt es informative Unterlagen und technische Hinweise im Internet: über die Suchmaschine www.google.ch finden sich unter den entsprechenden Stichworten weitere Hinweise.

 

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Wärmepumpen: www.fws.ch

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Solarenergie: www.swissolar.ch, www.sses.ch

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Holzenergie: www.holzenergie.ch

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Erdöl/neuste Brennwerttechnik: www.swissoil.ch

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Energiesparen/Gebäude ZH: www.forumenergie.ch

 

 
     
   Brauche ich eine Bewilligung?  
 
Der Kanton Zürich kennt eine Reihe von Bauvorschriften und speziell solche, welche im Energiebereich gelten und energetische Sanierungen beinhalten.

Die entsprechenden Vorschriften für Neubauten finden sich im kantonalen Energiegesetz von 1995. Eine Bestimmung lautet, dass bei Neubauten höchstens 80 % des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser aus nichterneuerbaren, d. h. fossilen, Quellen stammen darf. 20 % müssen entweder durch erneuerbare Energie abgedeckt oder durch dickere Wärmedämmung eingespart werden, damit insgesamt der zulässige maximale Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser erreicht wird.
(Rund 9 Liter Heizöl pro Jahr und Quadratmeter Wohnfläche)

Bei Gesamterneuerungen von Gebäuden ist zwar der Nachweis betr. Energieeffizienz gleich wie bei Neubauten, wobei die Anforderungen um 40 % geringer ausfallen.

Die kantonalen Vorgaben sind als recht gering zu bezeichnen (1995!), wenn man bedenkt, welche Energieeinsparungen man mit den im Markt erfolgreichen zuvor erwähnten Standards (so Minergie-P) ohne Weiteres erreichen kann.

Den besten Überblick erhalten Sie, wenn Sie die Webseite der Baudirektion, dann Abteilung Energie, des Kantons Zürichs anklicken.

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Die allgemeine Webseite lautet: www.baudirektion.zh.ch 

Die Bewilligungen laufen über die Gemeinden. In den allermeisten Fällen sind diese auch abschliessend zuständig. Falls zusätzlich zur kommunalen Bewilligung auch eine kantonale Bewilligung notwendig ist, z.  B. bei grossen Holzheizungen, läuft die Koordination über die Gemeinde.

Merke: Für den Bürger ist immer die Gemeinde Ansprechpartner.

 

 
   Subventionen, Fördergelder  
 


Je nach Bauvorhaben und gewünschtem Standard können die Anfangsinvestitionen bei Berücksichtigung der besten energieeffizientesten Standards um rund 3 bis 7 Prozent höher liegen als bei sog. konventionellen Bauten. Die Rechnung ist dabei unvollständig, gilt es doch, die künftigen laufenden Kosten ebenfalls einzubeziehen. Je nach Erdölpreis machen sich die zusätzlichen Investitionen sehr schnell bezahlbar. Zudem läuft man kein Risiko bezüglich der Abhängigkeit von den Schwankungen der Erdöl- und Gaspreise.

Die Frage stellt sich trotzdem, ob man für besondere energetische Massnahmen Subventionen, d. h. Fördergelder erhalten kann.

Eine generelle Antwort ist nicht möglich, da es im Kanton Zürich Gemeinden gibt, welche Subventionen- im Vordergrund stehen Solaranlagen- ausrichten, während dies bei anderen nicht der Fall ist. Eine rechtzeitige Nachfrage bei der Gemeinde ist daher sinnvoll.

Zudem gilt der Grundsatz, dass Subventionen nur dann ausgerichtet werden, wenn die Gesuche vor Inangriffnahme eines Projektes, also vor der Ausführung, eingereicht und bewilligt worden sind.

Gebäudeerneuerungen nach dem Standard von Minergie werden sowohl vom Kanton als auch von der Stiftung „Klimarappen“ unterstützt. Allerdings sind die Hürden bei der Stiftung „Klimarappen“ recht hoch. So müssen die Investitionen mindestens CHF 40 000.- betragen und die Vergütung durch die Stiftung beträgt lediglich rund 10 % der Mehrinvestitionen gegenüber einer „normalen“ Erneuerung.

 

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Siehe www.energie.zh.ch

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und www.stiftungklimarappen.ch

 

Allgemeine und umfassende Informationen über das Wohnbauwesen der Schweiz findet man auch unter:

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www.bwo.admin.ch

 

 
     
   Was muss ich steuerlich beachten?  
 
Eine gute Botschaft . Das Merkblatt des Kantonalen Steueramtes Zürich über die steuerliche Behandlung von Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, bei Liegenschaften des Privatvermögens (vom 30. Mai 2005) regelt die steuerliche Seite.
 

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Siehe: www.energie.zh.ch

Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, sind dem  laufenden Unterhalt und dem Ersatz von Anlagen und Einrichtungen bezüglich der Abzugsfähigkeit gleich gestellt. Bei neu erworbenen Liegenschaften gelten Sonderbestimmungen, welche Sie dem erwähnten Merkblatt entnehmen wollen.

Einige Beispiele von Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere bei haustechnischen Anlagen, welche abzugsfähig sind:

Wärmedämmungen, energetisch bessere Fenster, Fugendichtungen, Ersatz von Rollläden und Jalousieläden, unbeheizte Windfänge, Ersatz des Wärmeerzeugers, ausgenommen davon durch ortsfeste Widerstandsheizungen, Anschluss an eine Fernwärmeversorgung, Wärmepumpen, Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, spezielle Messeinrichtungen und Regelungen, so auch bezüglich der verbrauchsabhängigen Heiz- und Wasserkostenabrechnung.

Bei Investitionen, welche subventioniert worden sind, gelten Spezialbestimmungen, bitte vorher genau erkundigen.


Verschärfte Praxis im Kanton Zürich betr. Zulassung von baulichen Investitionen als Unterhaltskosten

Die Unterscheidung zwischen "werterhaltend" und "wertvermehrend" unterliegt einem recht grossen Ermessen der Steuerbehörde.
Wer bei den Steuern bauliche Unterhaltskosten zum Abzug bringen will, ist gut beraten, zuvor sich entsprechend zu erkunden, so u. U. auch bei einem ausgewiesenen Steuerberater.
Wichtig ist, dass der Zustand einer Liegenschaft/Wohnung vor den baulichen Eingriffen genau erfasst und dokumentiert wird, z. B. durch Fotos.
Geringe Chancen, grössere Abzüge geltend machen zu können, liegen dann vor, wenn eine Liegenschaft noch neu ist oder ein Vormieter/Stockwerkeigentümer die Wohnung nur während wenigen Monaten benutzte. Die Behörden nehmen in solchen Fällen an, dass die Abnutzung gering war.
Wichtig ist, wie das statistische "Lebensalter" von Einrichtungen angesehen wird. Beispiel: Ein Kochherd gilt als ersatzwürdig nach 15 Jahren.
Sobald Veränderungen vorgenommen werden, welche eher einem Komfortbedürfnis entspringen, sind die Chancen der Abzugsfähigkeit gering.
(Einbau einer Sauna, spezielle Umgebungsgestaltung eines Gartens mit Statuen usw.)
Solche Investitionen werden als "Lebenshaltungskosten" eingestuft und nicht zum Abzug bei den Steuern zugelassen.
Heikel sind Veränderungen der inneren Raumaufteilung, Versetzen von Wänden, Verlegung von Leitungen.
Man muss in solchen Fällen "beweisen", dass ein bestimmter Eingriff einen höheren Mietertrag erwarten lasse.
Folgerung: vor Beginn von Investitionen sich genau erkundigen und alles fein säuberlich dokumentieren.

 

 
   Mietrecht: Kann ich Investitionen in energetische Sanierungen
 den Mietern weiter verrechnen
 
 
Gemäss gängiger Gerichtspraxis können energiesparende Investitionen zur Hälfte auf den Mietzins überwälzt werden, und zwar zu den Konditionen der wertvermehrenden Investition. Grundsätzlich wären zusätzlich eingebaute Energiesparteile vollumfänglich überwälzbar. Da sie aber meistens im Zusammenhang mit Unterhaltsarbeiten gemacht werden, geht die Praxis davon aus, dass ca. 50 % ohnehin Unterhalt wären und ca. 50 % wertvermehrend.
 

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Für nähere Auskünfte siehe:
www.mieterverband.ch
   
 
 

 

Änderungen bei der Kostenüberwälzung verlangt

Eine am 11. Juni 2007 verabschiedete Motion des Bundesparlamentes mit dem Titel:“Verbesserte Überwälzung energetisch wirksamer Massnahmen im Gebäudebereich“ beauftragt den Bundesrat, die Verordnung über Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen so zu ergänzen, dass energetische Verbesserungen explizit als Mehrleistungen gelten, deren Kosten auf die Mieten überwälzt werden können.

Die Motion enthält klare Vorstellungen, was man unter solchen Massnahmen verstehen sollte.

Beispiele: Verminderung der Energieverluste durch die Gebäudehülle, rationellere Energienutzung, Verminderung der Emissionen bei haustechnischen Anlagen, Einsatz erneuerbarer Energien, Ersatz von Haushaltgeräten mit grossem Energieverbrauch.

Wann und in welchem Umfange der Bundesrat die in der Motion verlangten Änderungen einführen wird, ist noch nicht bestimmt.

 

 
   Energiesparen ohne Komforteinbusse  
 


Der Erdölpreis steigt und steigt. Unsere Energierechnung wird immer happiger.
Kann man etwas dagegen tun?
Ja: Vernünftiger Umgang mit der Energie hilft sparen, ohne dass wir dadurch an Komfort einbüssen.

Hier einige Beispiele:

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Energiesparlampen verwenden, sich entsprechend beim Elektrizitätswerk erkundigen
 

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Duschbrausen vom Kalk reinigen, neue Technologien einsetzen mit Sparbrause, Durchgangsregulierung usw. Armaturen reinigen und wenn immer möglich durch neuste Technologie ersetzen. Bitte beim Sanitärinstallateur nachfragen
 

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Warmwasser nur dann fliessen lassen, wenn man es benötigt, kein "Leerlauf" mit Wasser, z. B. beim Rasieren usw.
 

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Thermostatventile einsetzen, damit die Temparatur konstant gehalten werden kann
 

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Raumtemparatur vernünftig einstellen: Schlafzimmer 18 Grad, Wohnzimmer usw. höchstens 23 Grad, ein Pullover hilft besser
 

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Querlüften, kurz und zügig. Kippfenster nicht während des Tages schräg stellen und so die Wärme verpuffen
 

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Lange Vorhänge, Möbel usw. vor den Heizkörpern entfernen, halten die Zirkulation der Wärme ab
 

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Bei längerer Abwesenheit zuvor Temparatur reduzieren
 

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Fenster abdichten
 

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Standby-Funktionen abstellen
 

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Nur Elektrogeräte mit Energie-Etikette kaufen, nur A-Geräte berücksichtigen
 

Diese Hinweise beziehen sich auf die Möglichkeiten in den eigenen vier Wänden. Bauseits kann selbstverständlich viel beigetragen werden, dass wir mit der knappen Energie sorgfältig umgehen. Gebäudeisolierung, dichte Fenster, Umstellung auf erneuerbare Energien.

 

 
   Weitere nützliche Hinweise  
 


Interessenwahrnehmung der Hauseigentümer/-innen:

 

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Gesamtschweizerisch:

 

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Schweizerischer Hauseigentümerverein:

www.shev.ch
 

 

  <

Hausverein, Alternative zum Schweizerischen Hauseigentümerverein mit spezieller sozialer und ökologischer Ausrichtung:

www.hausverein.ch
 

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Kanton Zürich:

 

  <

Hauseigentümerverband Kanton Zürich: 

www.khev-zh.ch
 

 

  <

Interessenwahrung der Mieter/-innen:

Gesamtschweizerisch (Deutschschweiz):

 

Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz: 

www.mieterverband.ch
 

 

  <

Zürcher Mieter/-innenverband 

www.mieterverband.ch/zh_top.0.html
 

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Gesamtschweizerische Energiepolitik:

 

  <

Bundesamt für Energie: 

www.bfe.admin.ch

 

  <

Neue Broschüre vom 1. März 2007, welche sich speziell an die Hauseigentümer/-innen wendet

Broschüre herunterladen (6.55MB)

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Merkblatt

 

  < Was kann ich als Einzelperson gegen die Klimaerwärmung tun?

 

     

 

 

 
 


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